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LSP-Neuigkeiten

von Sandra van der Geer – Serviceleiterin Sleutelnet                             

Die LSP-Erstattungsregelung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Einwilligungen, die vor diesem Datum registriert wurden, haben weiterhin Anspruch auf die Opt-in-Gebühr. Um Anspruch auf die (Wieder-)Verbindungsgebühr zu haben, müssen Sie bis spätestens 1. Dezember 2021 mit dem Sprachdienstleister verbunden sein.

Wenn Sie am 31. Dezember 2021 den Regelprozentsatz von 25 % erreicht haben, erhalten Sie auch in diesem Jahr die Strukturzulage.

Das Erstattungssystem wird in dieser Form aufgrund der Einführung der Online-Genehmigungseinrichtung Mitz eingestellt. Mit dieser Möglichkeit können Bürgerinnen und Bürger ihre Einwilligung selbst einholen und in einem Online-Portal festhalten. Die Einwilligung wird dann nicht mehr von der Hausarztpraxis, sondern vom Bürger in Mitz in Ihrem Antrag erfasst.

Eine Allgemeinpraxis hat Anspruch auf eine Vielzahl von LSP-Erstattungen:
Strukturelle Vergütung
Wenn Sie an den Nationalen Austauschpunkt angeschlossen sind und ihn tatsächlich nutzen, erhalten Sie eine jährliche Zulage. Dies ist für die Kosten, die Ihnen für die Software für Ihre Verbindung zum Nationalen Austauschpunkt entstehen, und für den Zeit- und Arbeitsaufwand, den Sie dafür aufwenden.

Opt-in-Gebühr
Die Opt-in-Gebühr ist eine Entschädigung für Ihren Aufwand bei der Beantragung und Registrierung der Einwilligung des Patienten. Die Opt-in-Gebühr ist ein variabler Betrag, der auf der Anzahl der beim National Exchange Point registrierten Einwilligungen basiert. Sie erhalten diese Gebühr einmal pro Genehmigung. Die Verbindungsgebühr

Die Verbindungsgebühr
Die Corona-Opt-Ins sind nicht erstattungsfähig. Es ist daher wichtig, dass Sie Opt-Ins auf dem regulären Weg einholen. Der VZVZ stellt Ihnen kostenlos verschiedene Materialien zur Verfügung, die Sie bei der Information und Einholung des Opt-ins unterstützen. Diese finden Sie auf der folgenden Webseite.

Unterstützen
Sleutelnet unterstützt Sie gerne bei der Implementierung des LSP in Ihrer Praxis. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sandra van der Geer:
E: svandergeer@sleutelnet.nl
Tel.: 071 – 514 01 40
W: www.sleutelnet.nl

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