Einmaliger Pflegebonus
28-09-2021 -von Cora Hoogenboom – im Auftrag der Personalabteilung
Im vergangenen Juli haben wir den Antrag auf den einmaligen Pflegebonus 2021 für De LIMES eingereicht. Wir haben die folgenden Informationen von der Regierung erhalten:
Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass die Frist für die Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung 13 Wochen beträgt. Diese Informationen sind falsch. Die Verordnung (Artikel 15 Absatz 5) gibt die richtige Frist von 22 Wochen an. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.
Da die Stichproben während der Ferienzeit durchgeführt wurden, war es vielen Antragstellern nicht möglich, in diesem Zeitraum zu antworten. Daher konnten wir die Probe nicht rechtzeitig fertigstellen. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Entscheidungsfrist von 22 Wochen nach Einreichung Ihres Antrags eingehalten wird. Diese Entscheidungsfrist wird daher um 8 Wochen verlängert.
Infolgedessen wird die Auszahlung des einmaligen Gesundheitsbonus im Jahr 2021 nicht mehr erfolgen. Wir hatten gehofft, die Zahlung im Oktober vornehmen zu können, aber jetzt, da die Entscheidungsfrist 22 Wochen beträgt und auch um 8 Wochen verlängert wurde, wird dies nicht möglich sein. Die Auszahlung wird nun voraussichtlich im Februar 2022 erfolgen.
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