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LSP-Neuigkeiten

LSP Fakten!

Wie funktioniert der National Exchange Point (LSP)?
Der Hausarzt und der Apotheker führen jeweils eine Akte über ihre Patienten. Sie können bestimmte Informationen an andere Gesundheitsdienstleister weitergeben. Dies geschieht über den National Exchange Point. Die meisten öffentlichen und ambulanten Apotheken, Hausarztpraxen, Bereitschaftsdienste und Krankenhäuser in den Niederlanden sind daran angeschlossen. Und es kommen immer mehr Leistungserbringer hinzu, wie z. B. psychiatrische Einrichtungen, unabhängige Kliniken, Pflegeheime und Pflegegruppen (für die integrierte Versorgung).

Wer kann Patientendaten über den LSP anderen Gesundheitsdienstleistern zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen?
Zwei Gesundheitsdienstleister können die medizinischen Daten eines Patienten anderen Gesundheitsdienstleistern über die Nationale Austauschstelle zur Einsicht zur Verfügung stellen: der Hausarzt und der Apotheker. Sie dürfen dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten tun: dem Opt-in.

Wie fordern Sie eine ausdrückliche Zustimmung an?
Bei der Beantragung der Erlaubnis müssen Hausarzt und Apotheker den Patienten zunächst ordnungsgemäß informieren. Der Patient muss genau wissen, wofür er die Erlaubnis erteilt. Dies ist in der Broschüre “Ja! Ich möchte meine Pflege in den Griff bekommen.” Mit der Abgabe dieser Packungsbeilage an Patienten kommt der Hausarzt oder Apotheker seiner Informationspflicht nach. Das Merkblatt enthält auch eine Einverständniserklärung. Der Patient kann es ausfüllen, unterschreiben und an den Hausarzt oder Apotheker zurücksenden.
Neben der schriftlichen Einwilligung kann der Patient dies auch online tun. Viele Hausarztpraxen und Apotheken beteiligen sich an der Website www.volgjezorg.nl. Dort kann der Patient seinen Gesundheitsdienstleister aufsuchen und dann über DigiD mit SMS oder mit der DigiD-App online seine Erlaubnis erteilen.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass der Patient in der Hausarztpraxis oder Apotheke mündlich einwilligt.

Verdienen Gesundheitsdienstleister Geld mit dem Datenaustausch über den LSP?
Nein, Gesundheitsdienstleister, die medizinische Daten von Patienten über den LSP austauschen, verdienen damit kein Geld. Lediglich Hausarztpraxen und Apotheken erhalten einen begrenzten Beitrag für die Einholung und Bearbeitung der Patienteneinwilligung (Opt-in). Sie erhalten eine geringe Gebühr pro Patient für die Information über die Nationale Austauschstelle, die Bearbeitung der Einwilligung in ihrem Informationssystem und die Registrierung der Akte bei der Nationalen Austauschstelle.

Welche medizinischen Daten werden über den LSP ausgetauscht?
Mit der Erlaubnis des Patienten kann der Hausarzt die Professional Summary (PS) der GP-Akte freigeben. Das PS enthält:

  • Die Episodenliste (alle geöffneten Episoden);
  • Die Zeitschriftenliste der letzten vier Monate oder der letzten fünf Konsultationen;
  • Die verschriebenen Medikamente in den letzten vier Monaten;
  • Messungen und Ergebnisse innerhalb des Zeitraums der gelieferten Journalliste;
  • Informationen über Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Kontraindikationen;
  • Aktuelle Übertragungsdaten.

Die PS der GP-Akte kann nur von (amtierenden) Hausärzten, z. B. auf dem GP-Posten, über den LSP eingesehen werden. Sie dürfen diese Daten nur einsehen, wenn dies für die Behandlung erforderlich ist.

Mit dem Einverständnis des Patienten kann die Apotheke die Übersicht der abgegebenen Medikamente (die Medikamentenakte) teilen. Es enthält:

  • Alle Medikamente, die dem Patienten zur Verfügung gestellt werden;
  • Informationen über Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Kontraindikationen.

Die Medikationsübersicht kann über den LSP nur von (handelnden) Hausärzten eingesehen werden, zum Beispiel beim Bereitschaftsdienst, in (ambulanten) Apotheken und Ärzten in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Sie dürfen diese Daten auch nur einsehen, wenn es für die Behandlung erforderlich ist.

Vermissen Sie etwas? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Senden Sie eine E-Mail an Sandra van der Geer:

  • E: svandergeer@sleutelnet.nl
  • Tel.: 071 – 514 01 40
  • W: www.sleutelnet.nl
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