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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

LSP-Neuigkeiten Mai 2020

Corona-Opt-in

Es Es ist einige Zeit her, dass das Corona-Virus zum ersten Mal in den Niederlanden eingeschleppt wurde. Gründen. Seitdem wurden viele Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Versorgung in angepasster Form fortzusetzen. Zum Beispiel am 15. April das sogenannte Corona-Opt-In als vorübergehende Maßnahme durch die Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport. Mit dem Corona-Opt-in können Angehörige der Gesundheitsberufe die HAP und die Notaufnahme fordern die berufliche Zusammenfassung von Patienten an, die nicht ihre Wahl weitergegeben haben und nicht ansprechbar sind. WEITERLESEN Das ist nur erlaubt Für den Fall, dass der Verdacht besteht, dass der Patient mit dem Corona-Virus. Anschließend kann der Abruf von Daten nur erfolgen, wenn die Die Hausarztpraxis des betreffenden Patienten ist an den LSP angeschlossen. Darüber hinaus wird die Akte von Patienten, die ausdrücklich keine Erlaubnis haben gegeben immer noch nicht zu sehen. Jede Vermessung des Sprachdienstleisters wird protokolliert wer die Daten angefordert hat. Patienten können ihre Einwilligungen über die volgjezorg.nl-Website verwalten und einsehen wo und von wem ihre Daten angefordert wurden.

Was passiert mit dem Regionale Grenzen?

Es Es ist wahrscheinlich, dass Patienten während der Corona-Krise überfordert sind oder Verteilung der Patienten außerhalb der eigenen Region ist in einer Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten oder Notaufnahme. Aus diesem Grund sind die restriktiven regionalen Grenzen vorübergehend Hob. Dadurch ist es möglich, Patientenakten aus den ganzen Niederlanden zu sammeln. zu konsultieren.

Was passiert mit den Einwilligungen von Patienten, die dem HAP oder der Notaufnahme ihre Zustimmung geben?

Das Maßnahme vorübergehender Natur ist, ist nach der Corona-Krise die Normalsituation – in dem Patienten ausdrücklich einwilligen müssen – wieder in Kraft treten. Patienten, die sich in der HAP oder Notaufnahme befinden innerhalb des LSP so gekennzeichnet werden, dass nach dem Ende der Corona-Krise, wieder aus dem LSP abgemeldet werden. Das bedeutet, dass dass diese Patienten dann in Ihrer eigenen Praxis um ihr Einverständnis bitten. muss gefragt werden. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier .

Ich bin noch nicht mit dem LSP verbunden, möchte es aber. Was kann ich tun?

Damit Sie so schnell wie möglich auf den LSP zugreifen können, Ein beschleunigtes Beitrittsverfahren ist in Kraft getreten. Das Die Schritte, die befolgt werden müssen, sind die gleichen wie zuvor. Seine mit den BRIC und dem VZVZ Vereinbarungen getroffen, um den Antrag auf Verfahren für die Beantragung von UZI-Mitteln. In Zusammenarbeit mit Die VZVZ hat Verbindungsteams gebildet, die die Anwendungen beschleunigen und leiten Sie die Praktiken bei den zu ergreifenden Schritten an. Es ist gut Es ist möglich, dass Ihr KIS-Lieferant bereits darauf angesprochen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website. Unter der Rubrik “Teilnahme an einer vorübergehenden Maßnahme über LSP” finden Sie dann einen Link zum Online-Formular, mit dem die Bewerbung eingeleitet wird.

Obwohl es sich bei dem Corona-Opt-in um eine vorübergehende Maßnahme handelt, Anschluss an den LSP nach dem Ende der Maßnahme. Die Gebühr zur Deckung der Kosten für den Anschluss und den Kauf der UZI-Mittel in Form eines Pauschalbetrags von 1.862,-, € bleiben erhalten. Diese Gebühr ist eine einmalige Gebühr und wird nicht erneut bereitgestellt, wenn Sie sich erneut mit dem LSP verbinden möchten. Weitere Informationen zu den UZI-Ressourcen finden Sie hier . Ein Factsheet zu den Gebühren finden Sie hier .

Dose Sie können auch Hilfe nutzen, um Ihre Patienten über den LSP zu informieren, um Erlaubnis bitten oder die Erlaubnis aufzeichnen? Oder haben Sie andere Fragen zum LSP? Nehmen kontaktieren Sie Leonieke van Willigen (lvanwilligen@sleutelnet.nl) oder Simon Wils (swils@sleutelnet.nl) von Sleutelnet über 071-5140130.

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