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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

Akutpflege-Einwilligung, LSP

Seit Beginn des Corona-Opt-ins ist deutlich geworden, dass der Austausch von Daten, wie z.B. der beruflichen Zusammenfassung, zu einem reibungsloseren funktionierenden Pflegesystem beiträgt. InEen freut sich daher, dass es in den kommenden Jahren verschiedene Entwicklungen geben wird, die den Datenaustausch zwischen dem Hausarzt und dem Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten erleichtern werden.

  • 2024 – Vereinbarung der Vor-Ort-Genehmigung mit Mitz
    Mit der SPOT-Taste der Genehmigungseinrichtung Miz wird es Hausarztpraxen hoffentlich im Jahr 2024 möglich sein, den Patienten vor Ort um Erlaubnis zu bitten, die berufliche Zusammenfassung einzusehen. Diese Erlaubnis hat übrigens eine begrenzte Haltbarkeit. Nach 72 Stunden muss die Genehmigung erneut beantragt werden.
  • 2025 – Opt-out der Akutversorgung
    Derzeit wird ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der es der Akutversorgung erleichtern soll, Daten von Patienten anzufordern. Dies geschieht mittels eines sogenannten Opt-Out-Systems. Hausarztkliniken außerhalb der Öffnungszeiten können dann die berufliche Zusammenfassung des Hausarztes ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten einsehen. Nur die Akten von Patienten, die explizit angeben, dass sie nicht einverstanden sind, sind nicht abrufbar. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Mitte 2023 vorgelegt und tritt dann ab Anfang 2025 in Kraft.
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