LSP-Neuigkeiten
25-04-2021 -von Simon Wills – Projektbeauftragter
LSP-Gebühren
Die LSP-Erstattungsregelung wurde bis zum 1. Juni 2021 verlängert. Einwilligungen, die vor diesem Datum eingereicht wurden, sind weiterhin für die Opt-in-Gebühr berechtigt. Wenn Sie am 31. Mai 2021 den Regelprozentsatz von 25 % erreicht haben, erhalten Sie auch in diesem Jahr die Strukturzulage. Im April finden Konsultationen zwischen LHV und ZN über eine mögliche Regelung ab dem 1. Juni statt.
Das Erstattungssystem wird in dieser Form aufgrund der Einführung der Online-Genehmigungseinrichtung Mitz eingestellt. Mit dieser Möglichkeit können Bürgerinnen und Bürger ihre Einwilligung selbst einholen und in einem Online-Portal festhalten. Die Einwilligung wird dann nicht mehr von Ihrer Praxis, sondern vom Bürger selbst in Mitz in Ihrem Antrag erfasst.
Die Corona-Opt-Ins sind nicht erstattungsfähig. Es ist daher wichtig, dass Sie Opt-Ins auf dem regulären Weg einholen. Der VZVZ stellt Ihnen kostenlos verschiedene Materialien zur Verfügung, die Sie bei der Information und Einholung des Opt-ins unterstützen. Diese finden Sie auf der folgenden Webseite.
Abfrage von Medikationsdaten in der Praxis
Die Abfrage von Medikationsdaten in der Allgemeinmedizin erhöht die Medikationssicherheit. So erhalten Sie einen zuverlässigeren Überblick über die Medikation. Auf diese Weise können Sie die Medikation besser auf die Medikamente abstimmen, die der Patient bereits einnimmt und über eine kommunale oder ambulante Apotheke erhalten hat. Dazu gehören auch Medikamente, die von (ambulanten) Apotheken auf der Grundlage von z.B. von einem Krankenhaus verschriebenen Entlassungsmedikamenten bereitgestellt werden. Auch Allergien und Kontraindikationen, die anderen Apotheken oder einem früheren Hausarzt bekannt sind, können nachgeschlagen werden. Immer mehr Apotheken werden diese Informationen auch über den LSP teilen wollen. Indem Sie diese Medikationsdaten über den LSP anfordern, verhindern Sie, dass Ihnen diese aktuellen Daten entgehen. Darüber hinaus können Sie auch überprüfen, ob die von Ihnen verschriebenen Medikamente tatsächlich vom Patienten in der Apotheke abgeholt wurden.
Sleutelnet hat für folgende KIS einen Stufenplan erstellt, mit dem Sie die Medikationsdaten abfragen können:
– CGM Allgemeinmediziner
– Medicom
– MicroHIS
– Promedico-ASP
Sie können das Handbuch über den folgenden Link herunterladen.
Unterstützen
Sleutelnet unterstützt Sie gerne bei der Implementierung des LSP in Ihrer Praxis. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Simon Wils (swils@sleutelnet.nl) oder Sandra van der Geer (svandergeer@sleutelnet.nl) per E-Mail oder Telefon unter 071 – 514 01 40. Oder schauen Sie sich unsere Website an.