LSP-News Juni 2020
29-06-2020 -Aufgrund der aufgrund der Corona-Pandemie wurde es vorübergehend ermöglicht, die auf dem LSP. Eine Reihe von Praxen haben davon Gebrauch gemacht, und wir Gerne geben wir Ihnen Tipps, wie Sie den Einsatz des LSP optimieren können.
Also Es ist möglich, dass der Patient seine Zustimmung auf drei Arten einholt. für die Weitergabe der Fachzusammenfassung der Allgemeinmediziner:
- Mündlich Erlaubnis am Schalter;
- Schriftlich Einwilligung mit einer Einwilligungserklärung;
- Online Einwilligung, sofern Ihre Praxis bei VECOZO registriert ist.
In www.volgjezorg.nl der Patient auf seine medizinischen Daten zugreifen kann und sehen Sie, welcher Gesundheitsdienstleister medizinische Daten zur Verfügung gestellt hat. Im Portal kann jeder Bürger seine Zustimmung zu seinem Allgemeinmediziner, Apotheker und Gesundheitszentrum. Außerdem kann er sehen, welche angeforderten Daten vom Gesundheitsdienstleister und wann.
Online Aktivieren der Einwilligung
Patienten können eine Online-Einwilligung für den Austausch ihrer medizinischen Daten über den LSP. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Praxis dafür ist Geloggt! Um dies zu ermöglichen, muss sich Ihre Praxis für den Service von VECOZO über www.vecozo.nl. Wenn Sie sich in Ihrem VECOZO-Portal anmelden, können Sie sehen, welcher Patient einwilligen. Als Hausarzt erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn ein Der Patient hat online seine Zustimmung gegeben. Sie können diese Berechtigung dann verwenden in Ihrem eigenen System.
Regelmäßig Einwilligung vs. „Corona-Opt-In“
Das normales Verfahren, bei dem der Patient um Zustimmung gebeten wird (Opt-in), hat sich während der Corona-Krise vorübergehend verändert. Zuvor war nach einem Einwilligungsanfrage Eine Einwilligung – auch bekannt als „Opt-in“ – oder ein „Nein“ im KIS registriert. Im Moment gibt es eine provisorische sog. „Corona-Opt-in“, bei dem die Angehörigen der Gesundheitsberufe im HAP und in der Notaufnahme Fachzusammenfassungen von Patienten, die bisher nicht in der Lage waren, ihre Wahl weitergegeben haben und zu diesem Zeitpunkt nicht ansprechbar sind. Abruf ist nur möglich, wenn die Hausarztpraxis des betreffenden Patienten mit dem LSP verbunden ist. Darüber hinaus ist die fachliche Zusammenfassung der Patienten, die die Einwilligungsanfrage bereits mit „Nein“ beantwortet haben, können dies weiterhin tun. nicht aufschlussreich. Diese Situation ist vorübergehender Natur; Nach dem Ende der Krise die Corona-Opt-Ins können nicht mehr konsultiert werden. Daher ist es wichtig, Fragen Sie Ihre Patienten weiterhin regelmäßig nach ihren Einwilligungsfragen, damit ihre Eine professionelle Zusammenfassung kann auch nach der Krise noch angefordert werden.
Anträge in Ihrer Praxis
Weiß Können Sie die Patienten erreichen, die Sie in Ihrer Praxis nicht sehr oft sehen? Oder möchten Sie Patienten mit Migrationshintergrund informieren? Vielleicht ist es eine gute Möglichkeit, diese Patienten per E-Mail oder Brief darüber zu informieren, wie sie Zustimmung zur elektronischen Weitergabe medizinischer Daten. VZVZ hat Material zur Verfügung , das Ihnen helfen kann, wie Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen, Plakate und Broschüren. Animationsfilme. Das Werbematerial kann kostenlos über den Webshop bestellt werden.
Hat Sie haben Fragen zum Corona-Opt-In? Könnten Sie noch etwas Hilfe gebrauchen, um Ihre Patienten über den LSP informieren, um Einwilligung bitten oder Einwilligung einholen zu legen? Oder Haben Sie weitere Fragen zum LSP? Bitte kontaktieren Sie Leonieke van Willigen (lvanwilligen@sleutelnet.nl) oder Simon Wils (swils@sleutelnet.nl) von Sleutelnet über oder über 071-5140130.
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