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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

Fallbeschreibung

von Ulf Arndt – medizinischer Leiter Leiderdorp und Fallmanager von Marry Witteman

Ein 57-jähriger Mann lässt seine Partnerin an einem Donnerstagabend den Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten anrufen. Der Herr ist kurzatmig und schiebt dies zusammen mit seiner Partnerin auf seinen Alkoholkonsum der vergangenen Tage und auf COPD. Gentleman hat sich übergeben. In einem ausführlichen Telefongespräch erwähnt der Partner kurz, dass sein Hocker pechschwarz ist. Die Triage-Krankenschwester vermerkt dies in der Beobachtungsnachricht und wählt Dyspnoe/Kurzatmigkeit als Eingangsbeschwerde. Die Triage findet in U4 statt und der Patient hat in 40 Minuten einen Termin im CSP.

Bei der Ankunft im CSP nimmt die Arzthelferin die Messungen/Kontrollen vor und es wird ein Corona-Test durchgeführt. Anschließend wird die Dyspnoe/Kurzatmigkeit den Atemwegen zugeschrieben und ein Sicherheitsnetz gegeben. Am nächsten Morgen appelliert er an den RAV. Nachdem der Patient vom RAV untersucht wurde, wird entschieden, den Mann zu Hause zu lassen und er wird an seinen eigenen Hausarzt überwiesen. Im Laufe des Tages verschlechterte sich die Situation weiter und der Patient wurde vom RAV ins Spital transportiert. Am nächsten Tag ruft die Intensivstation an, um mitzuteilen, dass der Herr gestorben ist. Todesursache: Magenblutungen. Die regionale Untersuchungskommission hat diesen Fall untersucht. Was können wir daraus lernen?  

BLEIBEN SIE WACHSAM
NTS: Die Eingangsbeschwerde ist keine (Differential-)Diagnose. Es bestimmt die Dringlichkeit. Ein weiteres Beispiel ist ein aktueller VIM-Bericht: Eine blutende Kopfwunde nach einem Trauma muss sofort behandelt werden. Dies geschieht entsprechend der Dringlichkeit der NTS-Triage korrekt. Die Tatsache, dass der Patient einen Blutverdünner einnimmt, wird nicht berücksichtigt und der Patient scheint einige Tage später ein subdurales Hämatom zu haben. Auch hier scheint die Eingangsbeschwerde alles zu dominieren, während sie nur die Dringlichkeit des Handelns bestimmt.

In beiden Beispielen stellte sich heraus, dass sie schnell handelten und ein Auge für den Patienten hatten, aber dass 1 Aspekt/Beschwerde angesprochen und notiert wurde. Die anderen Probleme (Erbrechen und schwarzer Stuhl oder im anderen Fall die Verwendung eines Blutverdünners) werden in der Untersuchung und Differentialdiagnose nicht erwähnt. Das Abhaken der Beschwerden und die Meldung helfen, Struktur und diagnostisches Denken zu schaffen. Wenn man es aufschreibt, sieht man oft: Hey, hier stimmt etwas nicht und das erzeugt noch mehr Sorgfalt.

Eine Kontemplation:

Könnte es etwas mit dem gängigen Ansatz des Hausarztes in der heutigen Zeit zu tun haben: 1 Beschwerde pro Konsultation? Natürlich bietet der Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten eine akute/dringende Versorgung an, und spezifische Fragen sind daher in diesem Zusammenhang angebracht. Sie müssen jedoch alle erwähnten/beobachteten Beschwerden/Beschwerden bewerten und einen Plan vorlegen.

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